Finanzzuweisung des Bundes für Investitionen

Aushängezeitraum: 16.12.2025 - 31.12.2027

 

Entsprechend den Bestimmungen des Kommunalinvestitionsgesetzes (KIG) 2025 erhält die Marktgemeinde Neumarkt i.H. Finanzzuweisungen für Investitionen von insgesamt 107.568,18 Euro in den Jahren 2025 bis 2028. Entsprechend der Berichterstattung im Gemeinderat vom 11. Dezember 2025 ist dabei folgende Verwendung der Mittel (tatsächlich getätigte Auszahlungen) und Mittelverwendungsplanung vorgesehen:


Mittelverwendung KIG 2025

Finanzzuweisung des Bundes für Investitionen (424 KB) - .JPG

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