Die Gemeinde kann für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr, die kostenersatzpflichtig sind, eine Gebührenordnung beschließen. Die vom Gemeinderat beschlossene Feuerwehr-Gebührenordnung kann dem Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at) entnommen werden.
Weiters kann jede Feuerwehr über die gesetzlich geregelten Aufgaben hinaus technische oder persönliche Leistungen erbringen, für die sie ihrer Ausrüstung und dem Ausbildungsstand ihrer Mitglieder nach geeignet ist. Für die Abrechnung ist die Feuer-Tarifordnung 2026 anzuwenden.