Hinweis bzgl. Bewerbung

Auf öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Neumarkt i.H. ist aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 19. April 2002 das Aufstellung und Anbringen von nicht öffentlichen Werbeträgern verboten. Für Plakatwerbungen dürfen ausschließlich die öffentlichen Plakatwände und Litfaßsäulen in Anspruch genommen werden.


Neumarkter Kinderfasching 2025

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