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Start der ID Austria

ID AustriaAlle Informationen zum Start der ID Austria am 5.12.2023

Die ID Austria ermöglicht den Nachweis der eigenen Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten. Sie ist somit Ihr Schlüssel zu den e-Government Anwendungen und stellt eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte dar. Der reguläre Betrieb der ID Austria startet am 5. Dezember 2023 – ab dann ist eine Authentifizierung mit ID Austria erforderlich, um weiterhin auf digitale Services zugreifen zu können.


Unser Tipp: 
Steigen Sie schon jetzt von Handy-Signatur auf ID Austria um!Informationen zur ID Austria, zur Umstellung sowie Schritt für Schritt-Anleitungen finden Sie unter ID Austria: ID Austria: Mein Ich-organisiere-das-von-überall-Ausweis (oesterreich.gv.at) 

Folder ID Austria

Information zum Start der ID Austria


Am 5. Dezember 2023 startet der reguläre Betrieb der ID Austria

  • Die Pilotphase der ID Austria (und somit der Parallelbetrieb von Handy-Signatur und ID Austria) endet am 4.12.2023.
  • Ab diesem Tag wird für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bislang die Handy-Signatur verwendet werden konnte, stattdessen die ID Austria benötigt.
  • Nutzerinnen und Nutzer einer Handy-Signatur müssen diese auf eine ID Austria umstellen, um Services weiterhin nutzen zu können. Das kann einfach und bequem über einen Online-Prozess vorgenommen werden.

Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur?

  • Bei der ersten Anmeldung mit einer Handy-Signatur ab 5.12.2023 werden Nutzerinnen und Nutzer automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt.

Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der ID Austria?

  • Für Nutzerinnen und Nutzer einer ID Austria bedeutet das keine Änderung. Sie behalten alle Funktionen und ihre Anmeldedaten.

Wie funktioniert der Umstieg? Der Umstieg auf ID Austria erfolgt in zwei Schritten.

  • Der Umstieg zur ID Austria mit Basisfunktion ermöglicht denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur, und wird automatisch bei einer Anmeldung ab 5.12.2023 durchgeführt.
  • Für die Aufwertung zur ID Austria mit Vollfunktion – mit ihren neuen Funktionen wie etwa Ausweise am Smartphone – gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Ausstellung der Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung (und damit eine behördliche Identifizierung) stattgefunden hat.
    • Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. via Magistrat, FinanzOnline), kann sie jederzeit online zur ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden, durch die Eingabe der Dokumentennummer eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweis. Die Aufwertung wird im Zuge der Umstellung auf ID Austria mit Basisfunktion als zweiter Schritt angeboten.
    • Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt), ist für die Aufwertung auf die Vollfunktion der ID Austria ein Behördengang erforderlich.

Am 4. Dezember 2023 endet die Pilotphase der ID Austria. Was passiert bis dahin?

  • Während der Pilotphase werden Handy-Signatur und ID Austria parallel betrieben.
  • Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur können den Umstieg schon vor dem Ende der Pilotphase durchführen, indem sie in der Anmeldemaske den Link “Umsteigen von Handy-Signatur auf ID Austria” aufrufen.

Haben Sie noch keine ID Austria?

  • Die Ausstellung einer ID Austria ist seit Beginn der Pilotphase möglich. Dafür ist ein Besuch einer Registrierungsbehörde notwendig. Für ausländische Staatsangehörige stehen folgende Registrierungsbehörden zur Verfügung. Alternativ kann eine ID Austria im Zuge der Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises mitausgestellt werden.



Stufen der ID Austria

ID Austria mit Basisfunktion

Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die Handy-Signatur kann jederzeit über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Dabei werden die Anmeldedaten und auch die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen. Beachten Sie, dass die Umstellung zur ID Austria mit Vollfunktion abzuschließen ist, bevor die Gültigkeit abläuft, andernfalls ist eine neuerliche Registrierung notwendig.

ID Austria mit Vollfunktion

Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone und die EU-weite Anerkennung. Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. (Ausnahme: Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion besitzen, die behördlich registriert wurde, kann diese direkt mittels Online-Umstieg auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden). Dabei werden die Anmeldedaten und die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen, diese kann aber online unter „Meine ID Austria verwalten“ verlängert werden.

Signaturen mittels SMS-TAN werden in der Vollfunktion der ID Austria nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie eine ID Austria mit Basisfunktion besitzen, schließen Sie die Registrierung ab, indem Sie auf die Vollfunktion der ID Austria aufwerten. Wurde Ihre Identität bereits behördlich festgestellt, können Sie die Aufwertung direkt in der App „Digitales Amt“ mittels Online-Prozess durchführen. Andernfalls ist das Aufsuchen einer Registrierungsbehörde nötig.

Wenn Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis bei der Behörde beantragen, wird Ihnen angeboten, den behördlichen Teil des ID Austria Registrierungsprozesses direkt durchzuführen. Sie können aber auch darauf verzichten. Eine Übersicht über alle Registrierungsmöglichkeiten finden Sie unter Registrierungsübersicht.


Wurde Ihre die Handy-Signatur behördlich oder nicht behördlich ausgestellt?

  • Wenn die Handy-Signatur nicht behördlich ausgestellt wurde (z. B. von der Sozialversicherung, von Banken, etc.), kann sie online nur auf eine ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Die Basisfunktion der ID Austria bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur, auch Ihre Anmeldedaten bleiben gleich und Signaturen mittels SMS-TAN weiterhin möglich.
  • Achtung: Eine ID Austria mit Basisfunktion kann nicht verlängert werden. Hierzu muss eine Registrierungsbehörde persönlich aufgesucht und eine ID Austria mit Vollfunktion ausgestellt werden.
  • Wenn die Handy-Signatur behördlich ausgestellt wurde (durch Gemeinden, BH, Finanzämter, FinanzOnline etc.) kann online auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden. Die Vollfunktion der ID Austria ermöglicht die Attribut-Auslieferung aus behördlichen Registern und unterliegt höheren EU-weiten Sicherheitsstandards, die z.B. auch die Ausweisfunktion am Smartphone ermöglichen. Eine Authentifizierung mittels SMS-TAN wird deshalb nicht angeboten. Eine ID Austria mit Vollfunktion von österreichischen Staatsangehörigen kann online verlängert werden.
  • Achtung: Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria nicht online verlängern. Hier ist der Besuch einer Landespolizeidirektion notwendig, um eine neue ID Austria zu registrieren.


Wie lange ist eine Handy-Signatur oder ID Austria gültig?

  • Eine Handy-Signatur kann bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit auf ID Austria umgestellt werden. Die ID Austria übernimmt dabei ihre restliche Gültigkeitsdauer.Die Gültigkeitsdauer einer Handy-Signatur kann unter a-trust.at/konto eingesehen werden.Eine abgelaufene Handy-Signatur kann jedoch weder verlängert noch umgestellt werden.

23.10.2023