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Alle Informationen zum Start der ID Austria am 5.12.2023
Die ID Austria ermöglicht den Nachweis der eigenen Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten. Sie ist somit Ihr Schlüssel zu den e-Government Anwendungen und stellt eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte dar. Der reguläre Betrieb der ID Austria startet am 5. Dezember 2023 – ab dann ist eine Authentifizierung mit ID Austria erforderlich, um weiterhin auf digitale Services zugreifen zu können.
Unser Tipp: Steigen Sie schon jetzt von Handy-Signatur auf ID Austria um!Informationen zur ID Austria, zur Umstellung sowie Schritt für Schritt-Anleitungen finden Sie unter ID Austria: ID Austria: Mein Ich-organisiere-das-von-überall-Ausweis (oesterreich.gv.at)
Folder ID Austria
Information zum Start der ID Austria
Am 5. Dezember 2023 startet der reguläre Betrieb der ID Austria
Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur?
Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der ID Austria?
Wie funktioniert der Umstieg? Der Umstieg auf ID Austria erfolgt in zwei Schritten.
Am 4. Dezember 2023 endet die Pilotphase der ID Austria. Was passiert bis dahin?
Haben Sie noch keine ID Austria?
ID Austria mit Basisfunktion
Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die Handy-Signatur kann jederzeit über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Dabei werden die Anmeldedaten und auch die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen. Beachten Sie, dass die Umstellung zur ID Austria mit Vollfunktion abzuschließen ist, bevor die Gültigkeit abläuft, andernfalls ist eine neuerliche Registrierung notwendig.
ID Austria mit Vollfunktion
Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone und die EU-weite Anerkennung. Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. (Ausnahme: Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion besitzen, die behördlich registriert wurde, kann diese direkt mittels Online-Umstieg auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden). Dabei werden die Anmeldedaten und die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen, diese kann aber online unter „Meine ID Austria verwalten“ verlängert werden.
Signaturen mittels SMS-TAN werden in der Vollfunktion der ID Austria nicht mehr unterstützt.
Wenn Sie eine ID Austria mit Basisfunktion besitzen, schließen Sie die Registrierung ab, indem Sie auf die Vollfunktion der ID Austria aufwerten. Wurde Ihre Identität bereits behördlich festgestellt, können Sie die Aufwertung direkt in der App „Digitales Amt“ mittels Online-Prozess durchführen. Andernfalls ist das Aufsuchen einer Registrierungsbehörde nötig.
Wenn Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis bei der Behörde beantragen, wird Ihnen angeboten, den behördlichen Teil des ID Austria Registrierungsprozesses direkt durchzuführen. Sie können aber auch darauf verzichten. Eine Übersicht über alle Registrierungsmöglichkeiten finden Sie unter Registrierungsübersicht.
Wurde Ihre die Handy-Signatur behördlich oder nicht behördlich ausgestellt?
Wie lange ist eine Handy-Signatur oder ID Austria gültig?
23.10.2023
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