Hundeabgabe

Zuständig


Kennzeichnung des Hundes - Hundeabgabe:

Jeder Halter eines über zwölf Wochen alten Hundes ist verpflichtet,

  1. die Haltung des Hundes
  2. jede Veränderung, die im Zusammenhang mit der amtlichen Kennzeichnung des Hundes bedeutsam ist (Beendigung der Hundehaltung, Verlust der Hundemarke)

binnen 3 Tagen beim Gemeindeamt zu melden. Der Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass die für den Hund ausgegebene amtliche Hundemarke am Halsband oder Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird.


Höhe der Hundeabgabe ab 2024:

  • € 50,00 pro Jahr und Hund
  • € 20,00 pro Jahr für geprüfte Wachhunde (Nachweis der abgelegten Schutzhundeprüfung erforderlich)
  • € 4,00 einmalig für die Hundemarke

Das Hundehaltegesetz schreibt jedem Hundehalter den Abschluss einer Haftpflichtverischerung für seinen Vierbeiner vor. Ein Versicherungsschutz in gesetzlich vorgeschriebener Höhe auf Grund einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung ist ebenfalls gültig. Außerdem müssen Personen, die bis zum 1. Juli 2003 noch keinen Hund gehalten haben oder noch nie eine Hundeausbildung absolviert haben, einen allgemeinen Sachkundenachweis erbringen.


mehr Informationen dazu auf der Homepage des Landes Oberösterreich