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Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft kann einem Unternehmen die Auszeichnung verleihen, im geschäftlichen Verkehr das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) zu führen (z.B. als Kopfaufdruck auf Geschäftspapieren).
Die Verwendung des Bundeswappens zur Kennzeichnung von Produkten ist verboten!
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW)
Nach Einbringung des formlosen Ansuchens wird das Begutachtungsverfahren vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eingeleitet.
Formloses Ansuchen der Gewerbeinhaberin/des Gewerbeinhabers
Das Ansuchen sollte folgende Angaben enthalten:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft