Hinweis bzgl. Bewerbung

Auf öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Neumarkt i.H. ist aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 19. April 2002 das Aufstellung und Anbringen von nicht öffentlichen Werbeträgern verboten. Für Plakatwerbungen dürfen ausschließlich die öffentlichen Plakatwände und Litfaßsäulen in Anspruch genommen werden.


Kategorien
Veranstaltung
Straßen
Wege
 Auswahl aufheben
  • Ausflugsziele [21]
  • Erholung und Gesundheit [1]
  • Gastronomie [5]
  • Geschäfte und Dienstleistung [1]
  • Natur-Informationen [8]
  • Öffentliche Gebäude [12]
  • Sport und Freizeit [3]
 Auswahl aufheben
  • Fußwege - Wanderweg [4]
    10,60 km
 Auswahl aufheben
zur Karte zur Galerie 3 Ergebnisse
Kategorien Straßen Wege Veranstaltung

Öffnungszeiten

Weitere Informationen und Details:

mehr anzeigen weniger anzeigen
  • A