Freiwillige Feuerwehr

FF Neumarkt i.H.

Die Gemeinde kann für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr, die kostenersatzpflichtig sind, eine Gebührenordnung beschließen. Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21. März 2024 beschlossene Feuerwehr-Gebührenordnung kann der Beilage entnommen werden.

Weiters kann jede Feuerwehr über die gesetzlich geregelten Aufgaben hinaus technische oder persönliche Leistungen erbringen, für die sie ihrer Ausrüstung und dem Ausbildungsstand ihrer Mitglieder nach geeignet ist. Für die Abrechnung ist die nachfolgende Feuer-Tarifordnung 2024 anzuwenden. 


Feuerwehr-Tarifordnung 2024

Feuerwehr-Gebührenordnung 2024


Sebastian Muska
Feuerwehrkommandant
Ciprian Ciocanea
Stv. Feuerwehrkommandant

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