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Die Wasserleitungsanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke 16,68 Euro pro Quadratmeter der Bemessungsgrundlage, mindestens aber 2.502,00 Euro.
Die Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke bildet bei eingeschossiger Bebauung die Quadratmeterzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschoße jener Bauten, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an die Wasserversorgungsanlage aufweisen. Bei der Berechnung ist auf volle Quadratmeterzahl abzurunden. Dach- und Kellergeschoße sowie Dachräume werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke benutzbar ausgebaut sind.
Wassergebührenordnung 2024 (61 KB) - .PDF