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Der Gebührenpflichtige hat für die Bereitstellung des Wasserzählers eine jährliche Zählergebühr nach der Dauerdurchflussgröße wie folgt zu entrichten:
- bis 5 m³: 31,00 Euro exkl. USt.- über 5 m³ bis 10 m³: 37,20 Euro exkl. USt.- über 10 m³: 62,00 Euro exkl. USt.
Wassergebührenordnung 2026 (181 KB) - .PDF