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Der Gebührenpflichtige hat für die Bereitstellung des Wasserzählers eine jährliche Zählergebühr nach der Dauerdurchflussgröße wie folgt zu entrichten:
- bis 5 m³: 29,00 Euro exkl. USt.- über 5 m³ bis 10 m³: 34,80 Euro exkl. USt.- über 10 m³: 58,00 Euro exkl. USt.
Wassergebührenordnung 2024 (61 KB) - .PDF